Western-Cape Praktikum

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Western-Cape Praktikum - FernAkademie - Praktika im Bereich Touristik

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nicht zu verantworten hat, erfolgt keine Rückerstattung. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit angefordert werden können. Einreise Reisende aus den EU Staaten benötigen einen gültigen Reisepass. Ihr Reisepass muss nach der Rückreise Western-Cape Praktikum Western-Cape Praktikum - FernAkademie - Praktika im Bereich Touristik noch mindestens
sechs Monate gültig sein. Bitte kontaktieren Sie

zu Ihrer eigenen Sicherheit unbedingt Ihr Reisebüro oder die südafrikanisch Botschaft in Berlin bzw. ein Konsulat. Stipendium Studenten, Hotelkaufleute und Touristiker aufgepasst,

das Leonardo-Förderprogramm ist ein von der EU unterstütztes Förderprogramm. Es sieht Western-Cape Praktikum vor das Hochschulstudenten, die ein europäisches Auslandspraktikum


absolvieren, einen monatlichen finanziellen Zuschuss erhalten können. Möglich ist auch
die Unterstützung für einen Sprachkurs vor oder

während Auslandspraktikums. Kontakt/Information: Auskünfte gibt Ihnen das Akademische Auslandsamt Ihre Hochschule bzw. unter www.sokrates-leonardo.de Stipendium über den DAAD und Auslands BaföG Hochschulstudenten können u. U. von
DAAD unterstützt werden. Western-Cape Praktikum Möglich ist eine monatliche Unterstützung, zudem werden Fahrtkostenzuschüsse gewährt. Information: Akademisches Auslandsamt ihrer Hochschule oder unter www.daad.de/ausland/de/ Stipendium bei der Willy Scharnow Stiftung Die Willy Scharnow Stiftung fördert junge Reiseverkehrskaufleute oder Studierende der Western-Cape Praktikum Fachrichtung Tourismus, die ein Praktikum in einem touristischen Betrieb im Ausland absolvieren möchten. * Die Beantragung muss Western-Cape Praktikum mindestens 3 Monate vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgen. * Die Mindestdauer beträgt 4 Monate. * Eine abgeschlossene Ausbildung als Reiseverkehrskaufmann/frau bzw. ein erfolgreich beendetes Tourismusstudium Western-Cape Praktikum ist Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch ein Sprachkurs im Ausland gefördert. Die Förderhöchstdauer beträgt 12 Monate, der Sprachkurs muss erfolgreich absolviert worden sein. Kontakt und Information: www.willyscharnowstiftung.de Weitere Stiftungen Es gibt eine Vielzahl von Stiftungen, die Praktikanten/Studenten finanziell fördern. Einige unterstützen auch ein Praktikum im Ausland. Wir beschränken uns hier auf eine Aufzählung von Stiftungen, die (u.a.) eine finanzielle Förderung von Praktika im Ausland anbieten. Alle Angaben ohne Gewähr. www.studienstiftung.de www.boeckler.de www.sdw.org www.kas.de www.boell.de www.fes.de www.fnst.de „Bewerber ohne Auslandserfahrung haben bei uns kaum Chancen“ (M. Theisen, Personalreferentin, TUI, 03/2005) Bewerbungshinweise für Ihre erfolgreiche Bewerbung Bei

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